Gesetzliche Erben können dadurch von der Erbfolge ausgeschlossen werden, dass sie in einem Testament entweder ausdrücklich von Erbfolge ausgeschlossen werden (Negativtestament) oder dass der gesamte Nachlass jemand Anderem zugewendet wird. Damit werden die gesetzlichen Erben automatisch enterbt.
Wer Kinder oder Ehepartner enterbt, muss sich über das Pflichtteilsrecht informieren. Der Pflichtteil besteht aus der Hälfte des gesetzlichen Erbrechts. Eine Pflichtteilsentziehung ist nur selten möglich, § 2333 BGB.
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